B. Am 17. April 2008 meldete A. die vorliegende Kollokationsklage beim Kreispräsidenten Chur zur Vermittlung an. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung bezog er den Leitschein und prosequierte die Klage mit Prozesseingabe vom 23. Mai 2008 an das Bezirksgericht Plessur. Darin stellte und begründete er folgendes Rechtsbegehren: „1. Es sei die vom Beklagten im Konkurs über die C. in Liquidation beim Konkursamt angemeldete, gegenüber der Konkursmasse der C. AG in Liq. geltend gemachte und in der 3. Klasse unter Ord. Nr. 2 kollozierte Forderung von CHF