hat sich ergeben: I. Sachverhalt A.1. Am 4. Oktober 2006 wurde über die C. (nachfolgend C.) der Konkurs eröffnet. In der Folge meldeten unter anderem A. und B. Forderungen an. B. gab für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Domizilhalter sowie als Liquidator der C. Forderungen in Höhe von insgesamt Fr. 320‘383.-- ein. Diese wurden konkursamtlich im Betrag von Fr. 300‘383.-- anerkannt und in der dritten Klasse kolloziert.