3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.00, zuzüglich Schreibgebühren von Fr. 176.00, total somit Fr. 1'376.00, gehen zu Lasten des Kreises C., der zudem den Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren ausseramtlich mit Fr. 1'600.00 inkl. MwSt zu entschädigen hat.