43, 7002 Chur, wird infolge Nichtzuständigkeit des Vermittleramtes nicht eingetreten und das Verfahren abgeschrieben. 2. Die Kosten dieses Verfahrens von CHF 220.00 (zzgl. CHF 30.00 Porto und CHF 4.00 Telefonate) gehen zu Lasten der Klägerin und werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 400.00 verrechnet. Der Restbetrag wird erstattet. 3. Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen. 4. (Mitteilung).“