Seite 2 — 10 neue Vorladung unter Ansetzung der Verhandlung am 3. November 2009. Anlässlich dieser Vermittlungsverhandlung stellte sich alsdann heraus, dass es sich bei der geltend gemachten Forderung von Fr. 10'000.00 um eine Baubusse handelte, worauf der Rechtsvertreter von A. Nichteintreten beantragte. Mit E-Mail vom 10. November 2009 ersuchte der Kreisaktuar den Rechtsvertreter von A. sodann um Zustellung seiner Kostennote. Diesem Ersuchen kam Rechtsanwalt Bardill einen Tag später nach, wobei sich seine Honorarnote auf total Fr. 1'612.90 belief.