Gestützt auf diesen Eingang erliess das Kreisamt C. am 25. September 2009 eine Vorladung zur Sühneverhandlung, wobei einleitend festgehalten wurde, am 24. September 2009 sei auf dem Kreisamt C. ein Vermittlungsbegehren über den Forderungsbetrag von Fr. 10'000.00 eingegangen. Daraufhin teilte Rechtsanwalt Bardill dem Kreisamt C. am 16. Oktober 2009 mit, dass er die Interessen von A. vertrete und um Aufschub der Vermittlungstagfahrt ersuche. Dementsprechend erging eine