A. stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der Gemeinde durch die Baustopps keinerlei Schaden entstanden sei und legte ihr demzufolge nahe, die Rechnung über Fr. 10'000.00 zurückzuziehen. Demgegenüber sei ihm aufgrund der verhängten Baustopps ein finanzieller Schaden von über Fr. 150'000.00 entstanden, weshalb er seitens der Gemeinde einen Vorschlag erwarte, um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Ansonsten sei er gezwungen, den genannten Betrag einzuklagen.