d. Für ihre Kaufpreisminderungsansprüche wegen fehlender Erschliessung C.- weg verwiesen die Kläger in ihren Eingaben an die Konkursverwaltung (act. 02.1.II.3) und im erstinstanzlichen Verfahren (act. 02.1.I.2, N 4; 02.1.I.4, S. 3) auf einen Kaufvertrag zwischen der Q. und der BH. GmbH, ohne einen solchen Vertrag einzulegen. Die Bedingungen des Kaufvertrages zwischen der Q. und der BH. GmbH, aus welchen die Berechtigung bezüglich der Erschliessung von C.-weg genügend abgeleitet werden könnten, lägen dem Konkursamt bereits vor. Die Sachverhaltsdarstellung und das Argument mit Ansprüchen aus einem angeblichen Vertrag mit einer Firma BH.