3. Insoweit auf die Anträge gemäss Ziffern 2 und 3 der Berufungserklärung trotz Bedenken hinsichtlich Streitwert und Berufungsfähigkeit teilweise materiell einzutreten wäre (Kollokationsplan Ord. Nrn. 53 und 54, Erschliessung C.-weg), ist dazu Folgendes zu erwägen: