Das ist ihnen nur bedingt anzulasten. Passivlegitimiert ist im positiven Kollokationsprozess die Konkursmasse, die gesetzlich durch die Konkursverwaltung vertreten wird. Die Konkursverwaltung obliegt vorliegend dem Konkursamt Imboden. Im Leitschein und in der Prozesseingabe wird eindeutig und unmissverständlich das Konkursamt als Partei aufgeführt und nicht die von diesem vertretene Konkursmasse. Die Parteibezeichnung ist nicht nur ungenau oder unvollständig, sondern eindeutig falsch.