1.3.a. Die Kläger haben im erstinstanzlichen Verfahren 25 Aktenstücke eingereicht (act. 02.1.II.1-25); im Berufungsverfahren reichten sie mit der Berufungserklärung und der Berufungsbegründung insgesamt 120 Aktenstücke ein (act. 01.2.1-54; act. 09.1.A1-16; act. 09.2.B1-50). Sie verlangen überdies weitere Urkunden zur Edition und beantragen erstmals im Verfahren Parteibefragungen sowie sinngemäss die gerichtliche Einholung eines Gutachtens (Offerte für die Fertigstellung der Wegerschliessung zu ihrem Grundstück/Eigenheim im Quartier C.-weg).