09.1.16, S. 21). Unter der für die Berufungskläger günstigen Annahme, dass die Bonität sämtlicher Gesellschaftsaktiven von Fr. 604'000.— gegeben ist, resultiert für die 3. Klasse somit eine Konkursdividende von 8.3 %. Damit entfallen auf die vorgenannten Differenzen zwischen den eingeklagten und den zugelassenen Forderungen von Fr.