02.1.III.8, 02.1.III.9). Ein Konkursinventar liegt zwar nicht bei den Akten, doch kann aus dem vorgenannten Beweismaterial ebenfalls zwanglos geschlossen werden, dass Aktiven von lediglich rund Fr. 604'000.— vorhanden sind, wobei es sich wenigstens zur Hälfte um bestrittene Forderungen gegenüber Käufern von Einfamilienhäusern handelt. Von den zugelassenen Forderungen von insgesamt Fr. 2'732'000.— fielen gemäss Kollokationsplan Fr. 411'000.— auf grundpfandgesicherte Forderungen und Fr. 2'321'000.— auf ungesicherte Forderungen in der 3. Klasse (act. 09.1.16, S. 21).