3. Mit Beweisverfügung vom 07. Oktober 2008 wurden die beiden Klagen Proz. Nr. 110-2008-20/110-2008-21 vereinigt. Mit Urteil vom 18. November 2008 erkannte das Bezirksgericht Imboden wie folgt: "1. Auf Ziffer 2 des Rechtsbegehrens wird nicht eingetreten. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Bezirksgerichts