Seite 3 — 19 2. Eventualiter sei die Klage teilweise gutzuheissen und der Kollokationsplan in Position 10 auf CHF 175'996.55 zu korrigieren. 3. Unter vollumfänglicher vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers."