Seite 2 — 19 dass ihre Forderungen mangels Einlage von Belegen abgewiesen würden. In der Folge wurden – wie bei ihrem Ehemann – gleichwohl unter einer Sammelposition drei Forderungen zu ihren Gunsten im Umfang von insgesamt Fr. 160'579.25 in der 3. Klasse kolloziert (Kollokationsplan Ord. Nr. 9: Darlehen Fr. 75'190.85, Solidarbürgschaft zu Gunsten MS. AG [bedingt] Fr. 30'000.00, Forderung aus Bauhandwerkerpfandrecht zu Gunsten IA. GmbH [bedingt] Fr. 55'388.40). Die Forderung betreffend Erschliessung C.-weg von Fr. 20'444.45 wies die Konkursverwaltung hingegen in vollem Umfang zurück (Kollokationsplan Ord.