Mit Schreiben vom 27. Juni 2007 und 05. Juli 2007 teilte das Konkursamt AX. mit, dass seine Forderungen mangels Einlage von Belegen abgewiesen würden. Am 23. Oktober 2007 machte AX. eine weitere Forderung von Fr. 22'283.10 aus Inanspruchnahme einer Solidarbürgschaft geltend, die er für die Konkursitin gegenüber der Bauunternehmung Kollektivgesellschaft A. BI. Erben gestellt hatte. In der Folge wurden im Kollokationsplan unter einer Sammelposition drei Forderungen zu seinen Gunsten im Umfang von insgesamt Fr. 160'579.25 in der 3. Klasse zugelassen (Kollokationsplan Ord. Nr. 10: Darlehen Fr. 75'190.85, Solidarbürgschaft zu Gunsten MS. AG [bedingt]