betreffend Kollokationsklage, hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Über die Q., mit Sitz in De. und dem Hauptzweck Realisierung, Planung und Erstellung von Überbauungen als Generalunternehmerin (im Folgenden Q.), wurde mit Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Imboden vom 14. März 2007 der Konkurs eröffnet. Der Konkurs wurde im ordentlichen Verfahren durchgeführt. Am 30. März 2007 erfolgte die Publikation des Schuldenrufs gemäss Art. 232 SchKG mit Fristansetzung zur Forderungseingabe unter Beilage der Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) bis zum 05. Mai 2007.