2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 8'320.--, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- sowie Schreibgebühren von Fr. 320.--, gehen unter solidarischer Haftung zu Lasten der Berufungskläger, die zudem die Berufungsbeklagten unter solidarischer Haftung ausseramtlich mit insgesamt Fr. 3'500.-- inklusive Spesen und Mehrwertsteuer zu entschädigen haben.