Die Berufungskläger scheinen nun davon auszugehen, die Rügefrist sei unabhängig davon eingehalten, weil eine Prüfung erst mit der Wiederaufnahme des Betriebs ab 1. Juni 2006 möglich gewesen sei. Sie begründen dies jedoch mit keinem Wort, und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb die Prüfung der fraglichen Gegenstände erst ab dem genannten Zeitpunkt möglich gewesen sein soll. Es verhielt sich unbestrittenermassen so, dass das Mietobjekt – auch wenn das