3), ist somit zu Recht erfolgt. Teils unzutreffend ist jedoch, soweit dort behauptet wird, Rügen betreffend das Kleininventar, das Warenlager, den Zustand des Mietobjekts etc. würden somit zum vornherein nicht unter die Fristerstreckung fallen. Zwar erscheint naheliegend, dass das Warenlager und der Zustand des Mietobjekts nicht Gegenstand der Fristerstreckung sind. Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich des Kleininventars. Das Verzeichnis des Kleininventars (KB 4) weist nämlich insgesamt 12 Positionen auf, wobei unter der Position 001. Maschinen und Apparate genannt werden. Für Maschinen und Apparate, die unter das Kleininventar fallen, galt somit eine Mängelrügefrist bis zum 20. Juni