sein weiteres Vorgehen unter den gegebenen Umständen klar zu werden. In der Regel genügen dafür zwei bis drei Werktage nach der Rückgabe der Sache. Die Rüge ist rechtzeitig beim Mieter eingegangen, wenn sie innert der Frist in dessen Zugriffsbereich gelangt, innert der er ihren Eingang als vernünftiger und korrekter Partner, unter Berücksichtigung der dem Vermieter zuzubilligenden Bedenkfrist und der postalischen Unzulänglichkeiten, erwarten darf. In der Regel ist dies eine Woche nach der Rückgabe (Higi, a.a.O., N 32 ff.