Seite 6 — 19 2006 festgehaltenen Wert der Warenvorräte von Fr. 12'882.47. Demzufolge bezifferte es die klägerische Forderung unter Berücksichtigung der erfolgten Zahlung von Fr. 10'000.-- mit Fr. 68'028.17 (E. 3, S. 4 f.). Die von den Beklagten verrechnungsweise geltend gemachte Forderung von Fr. 48'735.-- schützte die Vorinstanz in einem Betrag von Fr. 6'423.70, was zu einer Reduktion der klägerischen Forderung auf Fr. 61'604.47 führte (E. 10, S. 13).