b/bb. Insgesamt forderten die Kläger somit Fr. 65'145.70 für das Kleininventar und Fr. 2'882.47 für die Warenvorräte (Fr. 12'882.47 abzüglich Fr. 10'000.--), total somit Fr. 68'028.17 zuzüglich Zinsen. Die Beklagten anerkannten für das Kleininventar aufgrund des Gesagten eine Forderung von Fr. 65'145.70 und für die Warenvorräte eine solche von Fr. 11'263.65, abzüglich der geleisteten Zahlung von Fr. 10'000.--, somit insgesamt einen Betrag von Fr. 66'409.35. Gleichzeitig erhoben sie indes mehrere Verrechnungsforderungen über eine Summe von insgesamt Fr. 48'735.--, so dass sie die Klage im Ergebnis in einem Betrag von Fr. 17'674.65 (recte Fr. 17'674.35) anerkannten.