Im Übrigen wird die Klage teilweise gutgeheissen und die Beklagten verpflichtet, den Klägern den Betrag von CHF 43'929.80 zuzüglich 5 % Zins seit 4. Juli 2006 unter solidarischer Haftung eines jeden für den gesamten Betrag zu zahlen. 3. Den Klägern wird in den Betreibungen Nr. D. und E. des Betreibungsamtes Oberengadin für den Betrag von CHF 61'604.47 nebst Zins seit 4. Juli 2006 definitive Rechtsöffnung erteilt.