D. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Maloja fand am 8. Juli 2009 statt. Mit Urteil vom 8. Juli 2009, mitgeteilt am 9. November 2009, erkannte das Gericht, wie folgt: „1. Die Klage wird im Umfang von CHF 17'674.65 zufolge Anerkennung als erledigt abgeschrieben. 2. Im Übrigen wird die Klage teilweise gutgeheissen und die Beklagten verpflichtet, den Klägern den Betrag von CHF 43'929.80 zuzüglich 5 % Zins seit 4. Juli 2006 unter solidarischer Haftung eines jeden für den gesamten Betrag zu zahlen.