Die C.-AG legte das Verzeichnis des Kleininventars am 18. Mai 2006 vor. In der Folge kam es zwischen den Parteien zu Auseinandersetzungen hinsichtlich des Zustands der Lokalitätseinrichtungen, des Kleininventars und der Warenvorräte bzw. hinsichtlich der Übernahmewerte für das Kleininventar und die Warenvorräte. Am 28. Juni 2006 forderte Z. die Vermieter zur Bezahlung von Fr. 65'145.70 für das Kleininventar sowie von Fr. 2'882.47 für das Wareninventar auf. Da die Zahlung ausblieb, betrieben Y. und Z. AX. und BX. mit Zahlungsbefehl vom 17. August 2006 über einen Betrag von Fr. 68'028.17 zuzüglich Zins zu 5 % seit 18. Juni 2006. Die Betriebenen erhoben Rechtsvorschlag.