Der Vertrag vom 8. Februar 2001 enthielt die Pflicht der Vermieter, bei Vertragsauflösung von den Mietern das Kauf- bzw. Kleininventar und die Warenvorräte zurückzukaufen. Die Inventarisierung und Bewertung der Warenvorräte nahmen die Mieter selbst vor, und zwar am 2. Mai 2006. Gleichentags erteilten die Parteien der C.-AG den Auftrag, das Kleininventar aufzunehmen und zu schätzen sowie das Mietinventar zu kontrollieren. Die C.-AG legte das Verzeichnis des Kleininventars am 18. Mai 2006 vor.