konkurrierende Tätigkeit während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses). Die Behauptung, er habe sich vergeblich um Alternativen bemüht, ist daher zumindest in Frage zu stellen. h) Unter Verweis auf die Rechtsprechung behauptet der Berufungskläger, die Gerichte müssten regelmässig vereinbarte Konventionalstrafen reduzieren.