Fünf Dörfer, 7205 Zizers auf dem Zahlungsbefehl vom 19. Januar 2009 erhobene Rechtsvorschlag wird beseitigt und der Klägerin für den unter vorstehender Ziffer I/1 [recte III/1] erwähnten Betrag samt Zins die definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'781.50 - einer Schreibgebühr von Fr. 544.00 - den Barauslagen von Fr. 174.50