J. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Landquart fand am 7. Oktober 2009 statt. Mit Urteil vom 7. Oktober 2009, mitgeteilt am 3. November 2009, erkannte das Bezirksgericht Landquart wie folgt: „1. In vollumfänglicher Gutheissung der Klage wird der Beklagte gerichtlich verpflichtet, der Klägerin Fr. 30'000.-- zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Oktober 2008 zu bezahlen. 2. Der in der Betreibung Nr. 2090138 des Betreibungsamtes