Daraufhin erhob Rechtsanwalt lic. iur. Felix C. Meier-Dieterle den Einwand der nicht fristgemässen Einlage ohne die Verschiebung der Hauptverhandlung zu verlangen. Der Bezirksgerichtspräsident Landquart nahm die neu eingereichten Urkunden trotzdem zur Prozedur, was er den Parteien am 30. September 2009 schriftlich mitteilte. Zur Begründung verwies er auf einen Entscheid des Kantonsgerichts von Graubünden (PKG 2006 Nr. 3), mit welchem entschieden wurde, dass bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.– nachträgliche Beweisanträge bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung zulässig