Seite 4 — 21 3. Unter Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. Beklagtisches Rechtsbegehren: 1. Die Klage sei abzuweisen. eventualiter: die Konventionalstrafe sei gerichtlich auf eine angemessene Höhe zu reduzieren unter gleichzeitiger Aufhebung des Konkurrenzverbots. 2. Unter amtlicher, ausseramtlicher und vermittleramtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin.“