G. Mit Vermittlungsbegehren vom 5. Februar 2009 instanzierte die Y. beim Kreispräsidenten Fünf Dörfer gegen X. eine Forderungsklage. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung vom 5. März 2009 erstellte der Vermittler am 6. März 2009 folgenden Leitschein: „Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 30'000.00 nebst Zinst zu 5% seit 1. Oktober 2008 zu bezahlen. 2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 2090138 des Betreibungsamtes Fünf Dörfer, 7205 Zizers (Zahlungsbefehl vom 19. Januar 2009) im Umfang gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 zu beseitigen.