E. Gemäss Angaben von X. anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz bemühte er sich erfolglos um eine Anstellung beim K., bevor er sich entschloss, weiterhin in der gleichen Branche tätig zu sein. Immerhin sei er in die letzte Bewerbungsrunde vorgestossen, dort jedoch dem siegreichen Kandidaten unterlegen.