C. Mit Schreiben vom 29. Juni 2008 kündigte X. das Arbeitsverhältnis mit der Y. ordnungsgemäss per Ende September 2008. Bereits am 1. Juli 2008, also noch während der laufenden Kündigungsfrist, unterbreitete er der Y. folgenden Vorschlag für eine Zusammenarbeitsvereinbarung (act. II/15): „Vereinbarung zwischen Y. und B. AG Die Firma B. AG mit Sitz in C. GR beabsichtigt im Raum St. Galler Oberland und Graubünden hauptsächlich Montage und Revisionsarbeiten zu tätigen. Im Weiteren wird Rundumservice für Förderbänder und Bandanlagen angeboten.