Über geschäftliche Vorgänge und Angelegenheiten hat der Arbeitnehmer absolute Verschwiegenheit zu wahren. Der Arbeitnehmer betreut die Kunden in seinem ihm zugewiesenen Verkaufsgebiet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Unternehmens. Er ist für den Erfolg des Unternehmens mitverantwortlich und bestrebt, die ihm vorgegebenen Budget- und anderen Ziele zu erreichen. Er erarbeitet Massnahmen zur Steigerung des Umsatzes, zur Erhaltung und Erhöhung der Deckungsbeiträge und bespricht diese mit der Geschäftsleitung. Des Weiteren ist er bestrebt, sich laufend über den neusten Stand der Produkte zu informieren.