5. Die Kosten des Berufungs- und Anschlussberufungsverfahrens von Fr. 8'000.-- zuzüglich Schreibgebühr von Fr. 368.--, insgesamt somit Fr. 8'368.- -, gehen zu Lasten der A. AG, welche D. überdies für das Berufungs- und Anschlussberufungsverfahren mit Fr. 4'500.-- (inkl. MWSt) aussergerichtlich zu entschädigen hat.