4. Die Kosten des Kreisamts Chur von Fr. 300.-- sowie die Kosten des Bezirksgerichts Plessur von Fr. 13'980.35 (Gerichtsgebühren Fr. 5'000.--, Schreibgebühren Fr. 1'746.--, Bargebühren Fr. 634.35, Streitwertzuschlag Fr. 6'600.--) gehen zu Lasten der A. AG, welche D. überdies für das vorinstanzliche Verfahren mit Fr. 24'548.95 (inkl. MWSt) aussergerichtlich zu entschädigen hat.