Der Rechtsvertreter der Gegenpartei, Rechtsanwalt Peter Dietsche, hat demgegenüber eine Parteientschädigung von Fr. 34'867.45 (inkl. MWSt [KB 47]) geltend gemacht, welche von der Vorinstanz auf Fr. 26'884.70 zuzüglich Mehrwertsteuer gekürzt und für angemessen befunden wurde. Angesichts der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen, der zahlreichen Zeugeneinvernahmen, an welchen jeweils beide Rechtsvertreter anwesend waren, sowie der zeitlichen Inanspruchnahme für die Ausarbeitung der Rechtsschriften kann wohl von einem vergleichbaren Aufwand der beiden Rechtsvertreter ausgegangen werden.