„Die Parteien sind übereingekommen, diesen Rahmenveranstaltungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Künftighin, d.h. ab dem Jahr 2008 wird D. die Veranstaltung im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung hin durchführen. A. scheidet demzufolge mit Unterzeichnung und nach vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen, welche D. gestützt auf diesen Vertrag übernimmt, aus dem bisherigen gemeinsamen Veranstaltungsprojekt aus. Die vorzeitige Kündigung erfolgt gestützt auf die im Vertrag vom 7.04.2005 getroffene Regelung (Ziff. Nichtverlänge-