d. Dieser Auslegungsvariante entsprechen ferner auch die im Recht liegenden Aktenstücke BB 5 und BB 6. Mit Schreiben vom 20. Februar 2008 (BB 5) stellte Rechtsanwalt Dietsche als Vertreter der A. dem Vertreter von D. einen Entwurf des Aufhebungsvertrags zu. Darin führte er wörtlich aus: „Die Zahlung basiert auf dem am 7. April 2005 abgeschlossenen Rahmenveranstaltungsvertrag, der durch diese Vereinbarung aufgehoben werden soll.“ In Ziff. I.3 des Entwurfs der Aufhebungsvereinbarung (BB 6) wird festgehalten: „Die Parteien sind übereingekommen, diesen Rahmenveranstaltungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.