Seite 11 — 21 aber auch deshalb als besonders glaubhaft zu gelten, weil er darüber hinaus noch erklärt hat, weshalb er sich so genau daran erinnere, dass Rechtsanwalt Dietsche als erster Redner die Unpräjudizierlichkeit angesprochen hat. Er habe für sich gedacht, das komme so nicht gut, weil dies nicht zu einem positiven Klima beitrage, wenn solche Ausführungen bereits zu Beginn gemacht würden (act. VI/2, S. 1). Insgesamt steht damit fest, dass sich I. entgegen der vorinstanzlichen Auffassung widerspruchsfrei geäussert und in sich stimmige Angaben zur fraglichen Besprechung gemacht hat.