VI/2, S. 1). Im Rahmen der Ergänzungsfragen gab er sodann zu Protokoll, er sei sich sicher, dass zuerst, d.h. vor Herrn F., Rechtsanwalt Dietsche das Wort ergriffen und Ausführungen zum unpräjudizierlichen Verhandlungsverlauf gemacht habe. Deshalb sei auch das Statement von Herrn F. zustande gekommen: „Dann machen wir das halt alleine“. In Bezug auf die in der vorinstanzlichen Begründung aufgeführte Reihenfolge der einzelnen Voten gab I. lediglich zur Antwort, er wisse nicht mehr, in welcher Reihenfolge er an der Sitzung das Wort erteilt habe (act. VI/2, S. 4).