Herr B. resp. sein Rechtvertreter habe ihnen an dieser Sitzung einen Vorschlag gemacht, man könnte den Vertrag auflösen. Sie hätten gesagt, sie nähmen den Vorschlag entgegen und würden ihn mit ihrem Rechtsvertreter diskutieren und glaublich innert Wochenfrist Antwort geben (act. VI/4, S. 2 f.). Gemäss Aussage von I., sei nicht im Detail über eine Vertragsauflösung diskutiert worden, er sei aber klar der Meinung gewesen, dass der Vertrag aufgelöst werde. Seines Erachtens habe man noch einvernehmliche Lösungen finden wollen. Er würde nicht sagen, dass seitens Herrn F. von einer Kündigung