Diesbezüglich ebenfalls keine sachdienlichen Angaben sind der Aussage von K., sportlicher Leiter des Bergrennens H., zu entnehmen, der an besagter Besprechung nicht teilgenommen hat (act. VI/6). Lediglich B., Alleinaktionär der A., sagte während der vorinstanzlichen Einvernahme aus, der Rahmenveranstaltungsvertrag sei anlässlich der fraglichen Sitzung gekündigt worden. Selbst er relativierte seine Aussage aber im Rahmen der Ergänzungsfragen, indem er ausführte, er sei der Meinung, es sei eine Kündigung ausgesprochen worden und es sei in der Folge nur noch darum gegangen, die im Vertrag vereinbarten Positionen resp. Kosten auszuhandeln (vgl. act. VI/2, S. 3. f.).