b. Von den einvernommenen Zeugen vermochte der Gemeindepräsident der Gemeinde Y., J., keine konkreten Aussagen in Bezug auf die Besprechung vom 7. Februar 2008 zu machen. Er gab aber immerhin zu Protokoll, dass in Frage gestellt worden sei, ob der Anlass des Bergrennens X.-Y. überhaupt noch durchgeführt werde, konnte sich jedoch nicht mehr daran erinnern, was genau besprochen worden sei und ob es ein Ergebnis der Besprechung gegeben habe (vgl. act. VI/5, S. 2). Diesbezüglich ebenfalls keine sachdienlichen Angaben sind der Aussage von K., sportlicher Leiter des Bergrennens H., zu entnehmen, der an besagter Besprechung nicht teilgenommen hat (act.