Seite 3 — 21 2. Die Kosten des Kreisamtes Chur von CHF 300.00 sowie die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von CHF 13'980.35 (Gerichtsgebühren CHF 5'000.00, Schreibgebühren CHF 1'746.00, Bargebühren CHF 634.35, Streitwertzuschlag CHF 6'600.00) gehen zu einem Viertel, mithin im Betrag von CHF 3'495.10, zu Lasten der A. AG und zu drei Vierteln, mithin im Betrag von CHF 10'485.25, zu Lasten der D. (Genossenschaft). Die Gerichtskosten werden mit den geleisteten Kostenvorschüssen verrechnet.