C. Die Klage wurde mit Eingabe vom 2. Oktober 2008 frist- und formgerecht beim Bezirksgericht Plessur prosequiert. Darin änderte die A. ihr Rechtsbegehren insoweit ab, als sie ihre in den Ziffern 2 und 3 formulierten Rechtsbegehren fallen liess. Mit Prozessantwort vom 25. November 2008 stellte D. Antrag auf kostenfällige Abweisung der Klage. Am 6. Januar 2009 liess die A. dem Bezirksgericht Plessur zu den von D. eingereichten Beweismitteln eine Stellungnahme zukommen. Ein zweiter Schriftenwechsel fand nicht statt.