Aufgrund dessen fand im Hinblick auf die Austragung des Rennens im Jahr 2008 am 7. Februar 2008 unter der Leitung von I. vom Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden (AWT) eine Besprechung statt, an welcher auf Seiten der A. B. sowie der Rechtsvertreter der A., Rechtsanwalt Peter Dietsche, und auf Seiten von D. F., G. sowie der Rechtsvertreter von D., Rechtsanwalt M., anwesend waren. In der Folge war zwischen den Parteien strittig, ob und in welchem Umfang D. gegenüber der A. infolge vorzeitiger Auflösung des Rahmenveranstaltungsvertrags entschädigungspflichtig geworden ist.